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Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk vor dem Münchner Landgericht II (2009-2011)

von Angelika Censebrunn-Benz

Der in der Ukraine geborene John (Iwan) Demjanjuk wurde 1940 zur Roten Armee eingezogen und geriet 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft. In Trawniki bildeten ihn die Deutschen als einen von rund 5000 Männern zu Hilfsdienstleistenden aus und setzten ihn unter anderem im Vernichtungsstätte Sobibor als Wachmann ein. Nach dem Krieg lebte er zunächst in Bayern, heiratete 1947 eine Ukrainerin und wanderte, als er 1952 ein Einwanderungsvisum für die USA erhielt, mit seiner Familie aus. Als Angestellter arbeitete er in den Ford-Werken in Ohio und nahm 1958 die US-amerikanische Staatbürgerschaft an. 1975 begannen Ermittlungen gegen Demjanjuk, die schließlich 1986 zu seiner Auslieferung an Israel führten. Dabei wurde er von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, ein besonders grausamer Wachmann in Treblinka, ‚Iwan der Schreckliche‘ genannt, gewesen zu sein, obgleich alle Indizien darauf hindeuteten, dass er in Sobibor und nicht in Treblinka eingesetzt gewesen war. 1988 wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt, aber siebeneinhalb Jahre später, 1993, wieder entlassen. Er kehrte nach Amerika zurück, wo er 1998 seine Staatsbürgerschaft zurück erhielt. 2008 begannen neue Ermittlungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Im März 2009 erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen Demjanjuk, der im Mai nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk, der von November 2009 bis Mai 2011 an über 90 Verhandlungstagen vor dem Landgericht München verhandelt wurde, begann und endete spektakulär, sein Verlauf hingegen war langwierig und zäh und zeigte, wie schwierig der Umgang mit dem Holocaust noch immer ist.

Es war der erste und einzige Prozess, bei dem ein Nichtdeutscher wegen Beteiligung am Massenmord in einem Vernichtungslager verurteilt wurde. Mehr als 30 Nebenkläger, vier von ihnen Überlebende der Vernichtungsstätte Sobibor, nahmen am Prozess teil. Ungewöhnlich an diesem Verfahren war nicht nur, dass auf der Anklagebank ein mittlerweile staatenloser Greis saß, sondern auch, dass neben der Richterbank ein Spezialbett stand, in dem der Angeklagte mit Parka, Sonnenbrille und Schirmmütze lag – eine Wolldecke über den Beinen, die Schuhe unterm Bett.

Im Prozess ging es zunächst darum, die Täterschaft festzustellen. Das deutsche Recht forderte dazu damals noch einen Einzeltatnachweis, der im Falle der Vernichtungslager nur in den seltensten Fällen erbracht werden konnte: Die Opfer und Zeugen waren ermordet worden, und die Täter schwiegen. Anschließend ging es um die Schuldfrage sowie um die Motive des Täters. Beides war kaum mehr zu klären, nicht zuletzt, weil das System der Deutschen auch Opfer in ihre eigene Unterdrückung und Ermordung einbezog und mit den Trawniki-Männern eine Gruppe schuf, die vom Opfer zum Täter wurde. Je länger der Prozess fortschritt, desto deutlicher wurde, dass eine eindeutige Beweislage nicht existierte. Für die Anklage war Demjanjuk ein grausamer Massenmörder, für die Verteidigung ein wehrloses Opfer. Unstrittig war, dass Demjanjuk den Betrieb im Vernichtungslager Sobibor mit aufrecht erhalten und damit Beihilfe zum Massenmord geleistet hatte. Weitgehend außen vor blieb die Problematik, dass der größte Teil der Trawniki-Männer nicht freiwillig dabei half, Juden zu ermorden, sondern durch die Zusammenarbeit mit den Deutschen versuchte, dem eigenen Tod durch Hunger oder Seuchen in den Kriegsgefangenenlagern zu entgehen. [1] Das Thema wurde zwar kurz aufgegriffen, aber weder in seiner Bedeutung noch in seiner Tiefe ergründet. [2]

Wie verlief der Prozess gegen John Demjanjuk?

Gleich zu Beginn erhob Demjanjuks Wahlverteidiger Dr. Ulrich Busch [3] Einspruch wegen Befangenheit der Richter sowie der Staatsanwaltschaft: die Freisprüche, die deutsche NS-Täter in diesen Gerichtsräumen erhalten hätten, stünden zwischen dem Gericht und dem Angeklagten, zum anderen seien auch zwei der Nebenkläger, darunter Thomas Blatt, der die Vernichtungsstätte Sobibor als „Arbeitsjude“ überlebt hatte, als Täter vor ein Gericht zu stellen. Mit provozierenden Mitteln und Finten versuchte der Verteidiger, seinen Mandanten als Opfer darzustellen.

Der Prozess wurde von zum Teil bizarren Szenen begleitet, wenn der begleitende Arzt nach einer Schmerztablette für den Angeklagten suchte, oder die Tochter des Angeklagten ihrem Vater im Gerichtssaal eine weiße Rose überreichte. Lautstarke Wortgefechte zwischen Richter, Beisitzer, Nebenklage und Wahlverteidiger, persönliche Beleidigungen und drastische Vorwürfe gehörten im Gerichtssaal zum Alltag.

Der Gutachter Dieter Pohl, ein renommierter Historiker, umriss vor Gericht die Rolle der Trawniki-Männer, bestätigte, dass über ihre Motivation, ihr Verhalten und ihre Freiwilligkeit wenig bekannt sei, machte aber deutlich, sie seien durchgängig am Judenmord beteiligt gewesen und hätten im Falle der Flucht mit Todesstrafen rechnen müssen.

Das Urteil

Das Gericht kann zu dem Schluss, Demjanjuk habe als sogenannter Trawniki-Mann beim Mord an 28.060 Juden mitgewirkt und verurteilte ihn am 12. Mai 2011 zu fünf Jahren Haft. [4] Sowohl Verteidigung (die einen Freispruch forderte) als auch Staatanwaltschaft (die eine höhere Strafe forderte) legten Revision ein, sodass das Urteil nicht rechtskräftig wurde. Der Haftbefehl wurde wegen nicht vorhandener Fluchtgefahr ausgesetzt und Demjanjuk in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach in Oberbayern untergebracht. Dort verstarb er am 17. März 2012.

Die Reaktionen auf das Urteil waren gemischt, Rechnungen wurden aufgestellt, fünf Jahre Haft bedeuteten einen Tag Gefängnis für 15 Ermordete, andere verstanden nicht, warum ein alter kranker Mann überhaupt in Haft sollte. Fragen über das Altersheim in dem er untergebracht wurde, über die Revision – eingelegt sowohl von der Verteidigung als auch von der Staatsanwaltschaft – füllten die Medienberichte, die sich mit der Thematik Demjanjuk beschäftigten.

Der Umgang der Presse mit dem Fall Demjanjuk

Ob Harald Schmidt in seiner Fernseh-Show die „Dancing Demjanjuks“ auftreten ließ, einen Mann im Rollstuhl mit Parka, Schirmmütze und Sonnenbrille und eine Frau in Polizeiuniform mit blondem Pferdeschwanz, oder Bild und Spiegel online „Muschelsuppe für Demjanjuk“ beziehungsweise „Tanz am Todeslager“ titelten – eines wurde schnell deutlich: Grauen fördert den Verkauf – auch um den Preis von falschen Informationen: So hieß es unter der Schlagzeile „BILD-Reporter bei Hitlers letztem KZ-Schergen“ in der Bild vom 6. März 2009: „Der Mann, den sie ‚Iwan den Schrecklichen‘ nannten, liegt im Bett. […] Bild-Reporter spüren den Mann, der wohl eine Bestie war, in einem Vorort von Cleveland auf.“ Dabei war längst bekannt, dass es sich bei Demjanjuk eben nicht um „Iwan den Schrecklichen“ handelte.

Seriöser berichteten z.B. der Bayerische Rundfunk oder die Süddeutsche Zeitung über den Fall.

In der Ukraine rief das Urteil – wie der gesamte Prozess – gemischte Reaktionen hervor. Während die prorussische Partei der Regionen von Präsident Viktor Janukowitsch sowie die Kommunisten den Richterspruch begrüßten, sah die konservative Oppositionspartei Unsere Ukraine darin ein „politisches Urteil“, welches genutzt werde, „um die Ukraine zu demütigen“. Andere Oppositionelle nannten es eine „Schande“, einen „alten und kranken Mann“ fünf Jahre in Haft zu nehmen. National gesinnte Ukrainer hatten vor Prozessbeginn vor dem deutschen Konsulat im westukrainischen Lwiw (Lemberg) für die Freilassung Demjanjuks demonstriert. [5]

[1] Nach dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 errichtete die deutsche Wehrmacht an abgelegenen Stellen des Generalgouvernements Kriegsgefangenenlager. Diese Lager bestanden oft nur aus einem eingezäunten Gelände. Obgleich die Genfer Konventionen über den Umgang mit Kriegsgefangenen auch im Dritten Reich Gültigkeit besaßen, richtete die NS-Regierung die Behandlung der Kriegsgefangenen an rein ideologischen und rassistischen Überlegungen aus. Während britische und amerikanische Soldaten noch einigermaßen menschenwürdig untergebracht und verpflegt wurden, da man auf einen Austausch mit deutschen Gefangenen hoffte, wurden polnische und insbesondere sowjetische Kriegsgefangene ohne jede Rücksicht auf das Völkerrecht behandelt. Die Soldaten hausten monatelang unter freiem Himmel oder in selbst ausgehobenen Erdgräben. Bei einer Lagerstärke von jeweils rund 20 000 bis 30 000 Mann brachen aufgrund der katastrophalen hygienischen Bedingungen rasch Ruhr- und Fleckfieberepidemien aus. Die Vernichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen erfolgte hier nicht durch direkten Mord. Man ließ sie vielmehr einfach erfrieren und verhungern. Besonders zynisch war die Begründung: Da die Gefangenen als minderwertig galten, wollte man sie zunächst nicht als Arbeitskräfte einsetzen – wer jedoch nicht arbeitete, dem stand auch kein Essen zu. Die Versorgung besserte sich erst angesichts des stetig drängender werdenden Arbeitskräftemangels.

[2] Über Motivation und Lebenswege der Trawnikimänner existierten zum Prozesszeitpunkt nur wenige publizierte Forschungsergebnisse. Autobiographische Aufzeichnungen fehlen komplett, und in der älteren Forschung wird die Gruppe meist pauschal als Ukrainer, brutaler als die SS und als solche dargestellt, die sich freiwillig für ihre Arbeit gemeldet hätten. Diese Darstellung wird in der ersten Monographie über die Trawnikimänner widerlegt, vgl. Benz, Angelika, Handlanger der SS. Die Rolle der Trawniki-Männer im Holocaust, Berlin 2015.

[3] Dr. Ulrich Busch, 64, Rechtsanwalt in Ratingen, war Demjanjuks Wahlverteidiger. Über seine ukrainische Frau hatte er guten Kontakt zur ukrainischen Exilgemeinde in Amerika. Vor Gericht gab er sich angriffslustig und provokant, in den Verhandlungspausen dagegen war er sehr freundlich. Dr. Günther Maull, 72, Rechtsanwalt in München, wurde als Pflichtverteidiger für Demjanjuk bestellt. Er hat selbst nie Mandanten in NS-Prozessen vertreten, absolvierte jedoch sein Referendariat bei einem Assistenten von Robert Servatius, dem Anwalt des später in Israel hingerichteten Adolf Eichmann. Die politische Bandbreite der Verfahren, an denen Maull beteiligt war, ist groß. So war er Verteidiger im Fall des CDU-Politikers Peter Lorenz, der von Linksextremen entführt worden war, ebenso bei irakischen Islamisten, die illegal Funkgeräte und Geld in ihre Heimat verschickt hatten. Maull ist ein sehr erfahrener Strafprozessanwalt, sein Auftreten im Fall Demjanjuk war ruhig und zurückhaltend.

[4] Der Richter hielt 15 Jahre für angemessen, beließ es aber aufgrund des hohen Alters Demjanjuks bei fünf Jahren.

[5] https://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-gemischte-reaktion-auf-demjanjuk-urteil-in-ukraine_aid_626727.html, letzter Zugriff: 07.11.2020.

Quellen

Erinnerungsbericht über Aufstandspläne in Sobibor im Oktober 1943

Der Plan Am Abend des 10. Oktober traf sich der Kern der Organisatoren in der Tischlerei. Trotz einiger Einwände war es notwendig, die Kapos Poźycki und Bunio in die Verschwörung einzuweihen, besonders deshalb, weil Poźycki ohnehin schon Verdacht geschöpft hatte. Zudem konnte der Plan mit Ihrer Hilfe viel leichter ausgeführt werden. Ihre Position würde es […] ¬ weiterlesen

Schlussplädoyer des Nebenklägers Martin Hass (Auszug aus einem im Gerichtssaal verteilten Schriftstück, undatiert)

DAHER [1], Herr Ivan Demjanjuk, indem Sie ANDEREN die FÄLSCHUNG VON BEWEISEN vorwerfen, die belegen, was Ihre Rolle bei der Ermordung von Tausenden war, versuchen Sie selbst EINE FÄLSCHUNG DER GESCHICHTE. Ihre Fälschung arbeitet mit Entstellungen und Verzerrungen, vor allem aber ist sie das Resultat Ihrer eigenen FEIGHEIT. Wir, die Nebenkläger und Opfer in diesem […] ¬ weiterlesen

Bericht von Spiegel online über den Demjanjuk-Prozess, 11.05.2011

Ausländische SS-Gehilfen Tanz am Todeslager Von Jan Friedmann Sie gelten als „Fußvolk der Endlösung“: Ausländische Mordgehilfen unterstützten im Zweiten Weltkrieg die SS. Das Landgericht München muss jetzt im Urteil gegen den mutmaßlichen Lagerwachmann Demjanjuk entscheiden, ob die „Trawniki“ frei entscheiden konnten. Offenbar gab es Chancen zur Flucht. Alle zwei Wochen war der Amateurmusiker Kazimierz Ruzkowski […] ¬ weiterlesen

Bericht der BILD-Zeitung über den Demjanjuk-Prozess, 14.04.2011

Demjanjuk-Prozess Eklat im Gericht nach Geburtstags-Lied Artikel von: OLIVER GROTHMANN veröffentlicht am 14.04.2011 – 00:26 Uhr KZ-Scherge John Demjanjuk spielt vor Gericht jedes Mal den Kranken. Alles billiges Schmierentheater: Ist er im Knast, singt er und ist fröhlich. München – Viele Tränen, ergreifende Worte und wieder mal ein Eklat: Gestern beim Prozess gegen KZ-Scherge John […] ¬ weiterlesen